Hände weg von Kuba! Die Blockade brechen!

Erklärung der DKP zur Verschärfung des US-Wirtschaftskrieges gegen Kuba

Die Deutsche Kommunistische Partei verurteilt die erneute
Verschärfung der völkerrechtswidrigen Blockade Kubas durch die USA
und fordert von der deutschen Bundesregierung und den
EU-Institutionen, ihren Lippenbekenntnissen gegen Washingtons
Wirtschafts-, Handels- und Finanzkrieg konkrete Maßnahmen folgen zu
lassen.

Am 2. Mai hat die US-Regierung von Präsident Donald Trump den
Abschnitt III des sogenannten Helms/Burton-Gesetzes in Kraft gesetzt.
Dieser räumt Bürgern der Vereinigten Staaten das Recht ein,
ausländische Unternehmen vor US-Gerichten zu verklagen, wenn diese
Eigentum nutzen, das in den 60er Jahren in Kuba nationalisiert wurde,
nachdem entsprechende Entschädigungsangebote nicht angenommen
wurden. Klageberechtigt sind sogar solche Bürger, die zum Zeitpunkt
der Verstaatlichung noch nicht über die US-Staatsbürgerschaft
verfügten.

Die Entscheidung der US-Regierung stellt einen juristischen
Freibrief für das Kapital und die konterrevolutionäre Mafia dar,
praktisch jede ausländische wirtschaftliche Aktivität auf der Insel
zu attackieren. Denn bis zum Sieg der Revolution am 1. Januar 1959
war Kuba de facto eine Kolonie der USA, das Sagen hatten die Mafia
und Großkonzerne, die zum Beispiel die Hälfte der Zuckerproduktion,
70 Prozent der Erdölindustrie und die gesamte Nickelproduktion
kontrollierten. Für einen eigenständigen Entwicklungsweg hatte Kuba
gar keine andere Möglichkeit, als die Ökonomie des Landes unter
eigene Kontrolle zu bringen – insbesondere angesichts der Tatsache,
dass Washington einen erbarmungslosen Wirtschaftskrieg gegen die
Insel entfesselte.

Kuba leistet inzwischen seit mehr als 60 Jahren der
imperialistischen Aggression Widerstand. In der im April in Kraft
getretenen neuen Verfassung bekräftigt das Land, am Kurs des
sozialistischen Aufbaus festzuhalten. Dafür hat es unsere volle
Solidarität!

Die Europäische Union und die deutsche Bundesregierung haben in
Erklärungen und Beschlüssen gegen die Blockadepolitik der USA
Stellung bezogen. Jahr für Jahr votiert die Bundesrepublik in der
UN-Vollversammlung mit fast allen anderen Staaten der Welt gegen die
Blockade. Doch obwohl seit 1996 EU-rechtlich festgeschrieben ist,
dass die Ausweitung der US-Zwangsmaßnahmen gegen Kuba auf
europäische Unternehmen illegal und bussgeldbewehrt ist, gibt es bis
heute weder eine echte Antwort auf die Aggression noch Strafen gegen
die USA. Im April kündigte die EU-Außenbeauftragte Federica
Mogherini an, dass als Reaktion auf Schadenersatzforderungen der USA
an europäische Unternehmen auch US-Besitz in der Europäischen Union
beschlagnahmt werden könnte. Wir fordern Berlin und Brüssel auf, es
nicht bei leeren Drohungen zu belassen, sondern endlich deutlich auf
die US-Aggression zu antworten. Kuba seinerseits wird sich ohnehin
durch keinerlei Drohung von seinem Weg der Souveränität abbringen
lassen.

Essen, 27.6.2019



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