Berlin: Polizei stürmt Jugend-WG

Wir dokumentieren an dieser Stelle die gemeinsame Pressemitteilung vom Flüchtlingsrat Berlin, dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Evin e.V. und Reach Out.

Am frühen Morgen des 2. Juli 2019 drang die Polizei gewaltsam in eine Jugend-WG des Trägers Evin e.V. ein. Die Beamten traten Türen ein, zogen dort schlafende Jugendliche mit vorgehaltener Waffe aus den Betten und legten Sie in Handschellen. Bei keinem der Jugendlichen gab es einen Verdacht auf eine Straftat. Die Polizei wollte die Räume eines dort gemeldeten jungen Menschen durchsuchen, der bereits vor zwei Monaten in eine andere Jugendhilfeeinrichtung verlegt worden war. Der Flüchtlingsrat Berlin, der Bundesfachverband umF, ReachOut – Berlin und Evin e.V. fordern die Berliner Polizei, den Senator für Inneres und die Senatorin für Jugend auf, den Fall aufzuklären und sicherzustellen, dass bei Polizeieinsätzen in Jugendhilfeeinrichtungen unbeteiligte dort lebende junge Menschen vor rechtswidrigen und unverhältnismäßigen Maßnahmen geschützt werden.

„Alle anwesenden Jugendlichen wurden von der Polizei wie
Schwerkriminelle behandelt“, erklärt Andreas Meißner von Evin
e.V. „Durch den Polizeieinsatz wurden die Jugendlichen extrem
verängstigt. Ob sie psychische Folgeschäden davontragen, wird sich
noch herausstellen. Ihr Vertrauen in die Polizei ist in jedem Fall
erschüttert. Unsere pädagogische Arbeit zur Stabilisierung der
jungen Menschen wird durch ein solches Vorgehen konterkariert.“
Gegen unbeteiligte Personen, insbesondere wenn es sich um
Minderjährige handelt, darf nur in absoluten Ausnahmefällen
polizeilicher Zwang eingesetzt werden. Zudem ist fragwürdig, ob die
Räume überhaupt hätten betreten werden dürfen. Zwar lag ein
Durchsuchungsbeschluss vor, allerdings nur für die Räume des
Gesuchten und nicht für die Räume der unbeteiligten dort wohnenden
Jugendlichen.

„Die Art der Durchsuchung war klar rechtswidrig. Unbeteiligte
Jugendliche mit der Waffe zu bedrohen ist nicht zulässig. Wir
erwarten, dass der Fall aufgeklärt wird und die Berliner
Polizeirechtmäßig handelt“, erklärt Tobias Klaus vom
Bundesfachverband umF, „GeflüchteteJugendliche dürfen nicht
einfach unter Generalverdacht gestellt und wie Komplizen behandelt
werden – nur weil sie mit einer gesuchten Person in einer
Einrichtung gemeldet sind.“

„Dies ist kein Einzelfall. Die Polizei muss sofort damit
aufhören – ohne Not – überfallartig in der Nacht in die
Wohnungen von geflüchteten Jugendlichen einzudringen und öffentlich
erklären, welche Maßnahmen sie gegen das rechtswidrige Verhalten
der Beamten einleitet“, erklärt Biplab Basu von ReachOut –
Berlin.

Bereits in der Nacht vom 8. zum 9. Mai 2018 durchsuchten
Polizist/innen gewaltsam eine betreute Jugendwohngruppe in Berlin,
wobei nach Angaben des Trägers zwei geflüchteten Jugendlichen
schwer misshandelt wurden. Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses
beschäftigte sich daraufhin mit der polizeilichen Durchsuchung.

„Die Rechte von unbeteiligten jungen Menschen müssen bei
Durchsuchungen in Jugendhilfeeinrichtungen besser geschützt werden.
Die Senatorin für Jugend, Sandra Scheeres, muss im Senat wirksame
Vereinbarungen zu Polizeieinsätzen in Jugendhilfeeinrichtungen
durchsetzen, die sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht
wiederholen“, erklärt Nora Brezgervom Flüchtlingsrat Berlin.



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