Womit wird das Vorgehen gegen die VVN-BdA begründet?

Die Hauptstadt kuscht vor einem bayerischen Geheimdienst

Von Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA

In Anerkennung der Tatsache, “dass der aus
Überzeugung oder um des Glaubens oder des Gewissens willen gegen die
nationalsozialistische Gewaltherrschaft geleistete Widerstand ein
Verdienst um das Wohl des Deutschen Volkes und Staates war”, hat der
Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates im Jahre 1953 das
Bundesentschädigungsgesetz (BEG) beschlossen.

Unter den Entschädigten befanden sich auch die
kommunistischen Widerstandskämpfer. Es wurde jedoch ein Paragraf
eingefügt, der allen die Entschädigung versagte, die gegen die
„freiheitliche demokratische Grundordnung“ (FDGO) verstießen, und das
waren nach Meinung der Obrigkeit Bürgerinnen und Bürger, die das
KPD-Verbot nicht einhielten. So behaupteten es die Behörden und fügten
den Hinterbliebenen des Arbeiterwiderstandes erhebliches Unrecht zu.
Manche mussten sogar ihre bezogenen Leistungen zurückzahlen. Das Unrecht
wurde teilweise wieder gutgemacht, als die Bundesländer auf Anregung
der VVN-BdA und der Grünen regionale Härtefonds einrichteten, aus denen
„vergessene Opfer“ und auch die Kommunisten Entschädigungsgelder
bezogen. „Vergessen“ waren u.a. auch die Schwulen und Lesben, die Roma,
die Opfer der Wehrjustiz und die Euthanasiegeschädigten.

In diesen Tagen lebt nun das Unrecht aus der Zeit des
Kalten Kriegs wieder auf. Die Organisation des „aus Überzeugung oder um
des Glaubens oder des Gewissens willen gegen die nationalsozialistische
Gewaltherrschaft geleisteten Widerstands“, die Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten, wurde zur
„linksextremistischen“ und verfassungsfeindlichen Vereinigung erklärt.
Die Finanzverwaltung von Berlin verlangt auf Grund dieser Erklärung
zigtausende Euro Steuern von der VVN-BdA. Nichts ist mit dem „Verdienst
um das Wohl des Volkes“, wie es im BEG heißt.

Die Behörde des rot-rot-grünen Senats behauptet, sie
sei zu der Maßnahme gegen die VVN-BdA verpflichtet, weil die VVN-BdA im
bayerischen (!) Verfassungsschutzbericht steht. Ansonsten steht sie in
keinem weiteren. Die Hauptstadt hat sich nach den Weisungen eines
bayerischen Regionalgeheimdienstes zu richten?

Das Finanzamt formuliert keinerlei Begründung, außer
den Verweis auf Bayern. Und was steht nun im bayerischen VS-Bericht? In
den beiden genannten Verfassungsschutzberichten (2016, 2017) heißt es:

„Vielmehr werden (von der VVN-BdA) alle
nicht-marxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie –
als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum
Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.“

Belege werden für diese Behauptung nicht genannt. Es
gibt keinerlei Veröffentlichung (und natürlich auch keine
unveröffentlichten Beschlüsse) eines Vertretungsorganes der VVN-BdA, in
denen die parlamentarische Demokratie als „potenziell faschistisch,
zumindest aber als Vorstufe zum Faschismus“ betrachtet wird. Belege
dafür enthält der Bericht nicht. Ein Vertreter der VVN-BdA: „Wir sind
gerne bereit, regelmäßige Publikationen der Steuerpflichtigen aus fünf
Jahren (2013 bis 2017) oder auch mehr vorzulegen, damit sich der
Sachbearbeiter beim Finanzamt selbst davon überzeugen kann, dass die
Behauptung über das Verhältnis der VVN-BdA zur parlamentarischen
Demokratie frei erfunden ist.“ Die VVN-BdA tritt hingegen für die
Menschenrechte und die Grundrechte aus der Verfassung ein.

Auch im Bericht im Jahre 2017 findet sich nichts, was
die angebliche Ablehnung des parlamentarischen Systems durch den
VVN-BdA begründen könnte. Es wird dort zunächst ein Zitat aus einem
persönlichen Beitrag von Ulrich Sander in der UZ wiedergegeben: „In
dieser Situation ist von breitesten Bündnissen der Blick auf unsere
deutsche Verantwortung vor der Geschichte zu richten: Abrüstung und kein
Krieg von deutschem Boden aus, kein Ramstein, kein Kalkar, keine
Speerspitze im Münsterland. Zutreffend die VVN-BdA-Losung mit Blick auf
den Hauptfeind im eigenen Land: ‚Deutsche Großmachtträume platzen
lassen‘.“ (aus: UZ)

Sodann wird das Zitat so kommentiert: „Damit bezieht
sich Sander (Bundessprecher der VVN-BdA) auf eine Schrift von Karl
Liebknecht, wonach die Hauptgefahr für den Frieden vom deutschen
Militarismus ausgehe, weshalb der Hauptfeind im eigenen Land stehe. Die
Veröffentlichung des Artikels der VVN-BdA in der Zeitung ‚UZ‘
verdeutlicht die Akzeptanz und ideologische Nähe der VVN-BdA zur DKP.“

Sander stimmt in dem persönlichen Beitrag der
altbekannten These zu, dass die Antikriegsbewegung die Verantwortung für
das Gesehen im eigenen Land trägt und sich nicht mit den
nationalistischen Kräften des eigenen Landes gemein macht, die gegen
andere Länder ins Horn stoßen. Das ist ein Grundsatz seit über hundert
Jahren. Die Einschätzung, dass der Hauptfeind im eigenen Land stehe, mit
einer Bekämpfung der parlamentarischen Demokratie zu tun haben soll,
ist völlig irrig. Der bayerische VS bringt es fertig, eine Beziehung
dieses Grundsatzes zu Karl Liebknecht herzustellen, der bekanntlich vor
etwas mehr als 100 Jahren von den selben rechten Kräften ermordet wurde,
die heute noch ihr Unwesen treiben. Die Losung vom Hauptfeind gab
Liebknecht im Jahre 1915 aus, zu einem Zeitpunkt, in dem es keine
parlamentarische Demokratie gab, sondern eine die Freiheitsrechte und
Menschenrechte unterdrückende Kaiserherrschaft. Im Landesamt für
Verfassungsschutz in Bayern ist man offenbar der Auffassung, die
Menschen hätten sich im Jahre 1915 nicht gegen den auch von deutschen
Kräften entfesselten Krieg wehren dürfen sondern sich widerstandslos zur
Schlachtbank führen lassen müssen, und dass jeder, der nicht dieser
Meinung ist, ein Linksextremist ist. Zudem wird gegen Karl Liebknecht
polemisiert und im Nachhinein indirekt den Mördern an Karl und Rosa
Recht gegeben.

Mitglieder der VVN-BdA wurden und werden vielfach
öffentlich geehrt. All diese Ehrungen wären nicht möglich gewesen wären,
falls es sich – außer im Kopf eines Verfassungsschutz-Mitarbeiters aus
Bayern – bei der VVN BdA tatsächlich um eine verfassungsfeindliche
Organisation handelt. Und auch die Welle von Solidaritätsschreiben an
die VVN-BdA, das große positive Medienecho zugunsten des Antifaschismus
der VVN-BdA bekunden: Die VVN-BdA ist gemeinnützig wie der gesamte
Antifaschismus.

Erschienen exklusiv auf unsere-zeit.de

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