Bottrop hat die höchsten Mietsteigerungen im Ruhrgebiet

Wir dokumentieren an dieser Stelle die Pressemitteilung der DKP-Stadtratsfraktion in Bottrop.

Mit einer Mietsteigerung von 11 Prozent im letzten Jahr hat Bottrop die höchste Steigerungsrate im Ruhrgebiet. Laut Mietpreisbarometer von Immowelt hat sich die Durchschnittsmiete in Bottrop von 6,30 Euro auf 7,00 Euro verteuert. Damit hat Bottrop auch bei den Quadratmeterpreisen mit Bochum und Dortmund die höchsten Mieten, noch vor Essen und Mülheim. DKP-Ratsmitglied Michael Gerber: „Die Mietsteigerungen in Bottrop sind besorgniserregend. Für Mieter mit geringem Einkommen wird es immer schwieriger preiswerten Wohnraum zu finden.“

Preistreiber im Bottroper Wohnungsmarkt sind die großen Immobilienkonzerne VIVAWEST und Vonovia. So hat die VIVAWEST nach Modernisierungsmaßnahmen in der Straße Zollverein Mieterhöhungen von bis zu 82 Prozent zum 1. Februar angekündigt. In einem Beispiel steigt die Kaltmiete bei einer 64 qm Wohnung von 217 € um 177 € auf 394,80 €. In anderen Straßen der Siedlung gab es nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten bereits vorher drastische Mieterhöhungen. Auch nach Modernisierungsmaßnahmen der VIVAWEST an der Horster Straße sowie in Fuhlenbock gab es drastische Mieterhöhungen.

Auch die Vonovia hat zahlreiche teure Modernisierungsmaßnahmen in ihren Wohnungsbeständen durchgeführt. In der Bögelsheide im Eigen hat die Vonovia ihren Wohnungsbestand energetisch saniert. Die bisherige Netto Kaltmiete wurde für eine 59 qm Wohnung von 310 Euro auf 420 Euro angehoben. Dies ist eine Mieterhöhung von 35 Prozent. Auch im Trappenhof, Trappenstraße sowie der Althansstraße im Eigen hat die Vonovia nach Modernisierungen drastische Mieterhöhungen durchgeführt. Die Wohnungskonzerne nutzen die unsoziale Mietgesetzgebung für ihren Mietwucher aus. Danach durften bisher 11 Prozent der Kosten für die Modernisierung auf die Miethöhe angerechnet werden. Nach 9 Jahren haben die Mieter die Kosten der Modernisierung abbezahlt. Die Wohnungskonzerne kassieren aber weiter die hohen Mieten. Damit machen VIVAWEST und Vonovia riesige Gewinne auf Kosten der Mieter. Die prognostizierten Energieeinsparungen nach energetischen Modernisierungen erweisen sich dagegen als leere Versprechungen.

Seit Anfang 2019 gelten neue Mietgesetze. Die Kosten der
Modernisierung, die der Eigentümer auf den Mieter umlegen kann,
wurden gesetzlich von elf auf acht Prozent pro Jahr gesenkt. Die
zulässige Mieterhöhungen bei Kaltmieten unter 7 Euro wurden auf
maximal 2 €/qm begrenzt. DKP-Ratsmitglied Michael Gerber: „Die
neue Mietgesetzgebung ist völlig ungenügend und schützt die Mieter
nicht wirklich vor deutlichen Mieterhöhungen. Die Miete sollte nicht
mehr als 20 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Davon sind wir in
Bottrop weit entfernt.“

Die DKP rät alle betroffenen Mieter nach
Modernisierungsmaßnahmen:

  • Die neue höhere Miete sollte nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Dies kann entweder schriftlich gegenüber der Wohnungsgesellschaft erklärt oder auf dem Überweisungsträger vermerkt werden.
  • Es muss überprüft werden, ob sich hinter den Modernisierungskosten nicht versteckte Instandhaltungsarbeiten befinden. Diese dürfen nicht zu Mieterhöhungen führen
  • Wer Mitglied im Mieterverein ist oder einen Mieterrechtsschutz abgeschlossen hat, sollte darüber die Originalrechnungen der Arbeiten für seine Wohnung anfordern. Nur Fachanwälte können für die Mieter die Berechtigung von Forderungen der Wohnungsgesellschaften überprüfen.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.



UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
Unsere Zeit